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Binnenhafengebühren

17 Mai 2021
Wie können wir Ihnen helfen?

Nutzen Sie mit Ihrem Binnenschiff die Einrichtungen und Dienstleistungen des Binnenhafengebiets in der Region Rotterdam? In diesem Fall fallen dafür Binnenhafengebühren an. Sie sind verpflichtet, Ihren Aufenthalt elektronisch zu melden über unser Webportal.

Das Binnenhafengebiet besteht aus: Rotterdam, Dordrecht, Zwijndrecht, Papendrecht, Vlaardingen, Schiedam sowie den Anlegestellen und Kais des Vopak-Terminals Vlaardingen.

  • Nutzen Sie das Webportal noch nicht? Melden Sie sich dann unter Portbase an.
  • Haben Sie Fragen zum Portal? Bitte sehen Sie in unserer Anleitung nach.
Lastkahn auf der Neuen Maas Kop van Zuid WPC

Gebühren

Die Binnenhafengebühren in Rotterdam sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hafengebühren.

Die Tarifgruppen für Frachtschiffe, Passagierschiffe, sonstige motorisierte Wasserfahrzeuge, sonstige nichtmotorisierte Wasserfahrzeuge und Schubkähne sind

ZeitraumFrachtschiffe (b)Passagiersschiffe (a)Sonstige Wasserfahrzeuge (mit Motor)* (a)Sonstige Wasserfahrzeuge (ohne Motor)** (a)Schubkähne (b)
7 Tage0,1080,1080,1080,1080,108
14 Tage0,1990,1990,1990,1990,199
1 Monat0,0000,0000,2980,2980,000
1 Kalenderquartal1,1111,1110,7430,7431,111
1 Kalenderjahr3,8153,8152,6392,6393,815

(a) Tarif pro m2 Oberfläche (b) Tarif je nach Ladekapazität. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
* Sonstige Wasserfahrzeuge (mit Motor): Schlepper, Schubboot, Arbeits- und Reparaturschiff, Baggerschiff oder andere Wasserfahrzeuge (mit Motor).
** Andere Wasserfahrzeuge (ohne Motor): Schwimmkran, Ponton und andere Schwimmkörper/ Wasserfahrzeuge (ohne Motor).

Sie erhalten Sie 2 % Rabatt auf Ihre Rechnung, wenn Sie Ihre Anmeldung über das Webportal in Kombination mit dem Bankeinzug vornehmen.

Green Award-Rabatt

Das derzeitige Umweltdifferenzierungssystem wird durch ein Anreizsystem auf der Grundlage von Green Award-Zertifikaten ersetzt. Dadurch erhalten Schiffe mit Bronze- und Silber-Zertifikaten 15 % Rabatt, Schiffe mit Gold-Zertifikaten 30 % Rabatt. Schiffe mit Platin-Zertifikat erhalten 100 % Rabatt auf die Binnenhafengebühren.

Weitere informationen

Durchführung der Meldung

Sie müssen die Meldung Ihres Aufenthalts im Hafengebiet innerhalb von 18 Tagen nach Beginn Ihres Aufenthalts einreichen.

Falls Sie im gleichen Zeitraum z. B. den Rotterdamer Hafen und (einen der) vorstehend genannten Häfen nutzen, müssen Sie nur einmal eine Meldung vornehmen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Meldung zu den Binnenhafengebühren per Web-Meldung vorzunehmen, und zwar in Kombination mit einer einmaligen Vollmacht oder automatischem Inkasso, erhalten Sie eine Verwaltungsermäßigung von 2 %. Mit einem Klick erhalten Sie hier das Formular, das den Havenbedrijf Rotterdam N.V. ermächtigt, per Lastschrift Beträge von Ihrem Konto abzubuchen.

Kann ich selbst eine Meldung ändern oder entfernen, nachdem die Meldung verschickt wurde?

Ja, dies ist über das Webportal möglich. Wählen Sie nach dem entsprechenden Auszug Abonnement ändern oder Abonnement kündigen.

Fakturierung Binnenhafengebühren

Sie können für die Begleichung Ihrer Rechnung zwischen Zahlung per Lastschrift oder Bankeinzug wählen. Nach Ihrer Meldung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bitte innerhalb von 30 Tagen begleichen. Sie sind mit der Rechnung nicht einverstanden? Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen schriftlich Einspruch einzulegen. Falls im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wird, dass Ihre Meldung noch fehlt oder Sie eine inkorrekte Meldung über Ihren Besuch im Hafen durchgeführt haben, dann werden die Binnenhafengebühren gemäß dem höchsten anzusetzenden Tarif berechnet und erhoben. Darüber hinaus fällt zusätzlich zu diesem Betrag ein Zuschlag in Höhe von 100 % (mit einem Mindestwert von 25,00 EUR) an.

Änderungen Schiff / Betriebsdaten

Haben Sie ein neues Schiff oder Ihr Schiff verkauft? Sind Sie umgezogen oder sind die Betriebsdaten geändert? Bitte schicken Sie ein Nachricht zu havengelden@portofrotterdam.com.

Freistellung Binnenhafengebühren aufgrund von Reparaturarbeiten

Sollten Sie in einer der oben genannten Gemeinden den Hafen für Reparaturarbeiten an einer Werft nutzen, können Sie eine Freistellung der Binnenhafengebühren beantragen.

An eine solche Freistellung sind die folgenden Bedingungen geknüpft:

Die Reparaturarbeiten müssen für die Funktionstüchtigkeit eines Fahrzeugs notwendig sein
Die Reparaturarbeiten dürfen nicht länger als notwendig dauern
Der Eigentümer/Schiffsführer des Fahrzeugs muss innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in der Werft beim die Port of Rotterdam Authority einen schriftlichen Antrag auf Freistellung von den Binnenhafengebühren, inklusive dazugehöriger Reparaturerklärung der Werft, einreichen.
Sie können diese Freistellung einreichen, indem Sie das ausgefüllte Formular
‚‚Antrag auf Freistellung Binnenhafengebühren Reparatur - Teil I” per E-Mail schicken an: havengelden.

Ende der Reparaturarbeiten melden
Auch das Ende der Reparaturarbeiten muss die Port of Rotterdam Authority innerhalb von 24 Stunden mittels einer Reparaturerklärung der Werft mitgeteilt werden. Nutzen Sie zu diesem Zweck das Formular ‚‚Reparaturerklärung Binnenhafegebühren - Teil II”.

Schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular - versehen mit dem Firmenstempel der Schiffsreparaturwerkstatt - an: havengelden.

Häufig gestellte Fragen

Woraus besteht das Rotterdamer Hafengebiet?

Zum Rotterdamer Hafengebiet gehören die Häfen der Städte/Gemeinden Rotterdam, Vlaardingen, Schiedam, Dordrecht, Zwijndrecht und Papendrecht sowie die Kais vom Vopak Terminal Vlaardingen.

Wann muss ich die Meldung für die Binnenhafengebühren vornehmen?

Für die Berufsbinnenschifffahrt ist es obligatorisch, eine Meldung vorzunehmen, wenn das Rotterdamer Hafengebiet angelaufen wird. Unter die Berufsschifffahrt fallen Frachtschiffe, kommerzielle Passagierschiffe wie Flusskreuzfahrtschiffe und sonstige Binnenschiffe wie Schwimmkräne, Arbeitsschiffe und Pontons.

Innerhalb von 18 Kalendertagen nach Beginn der Nutzung des Rotterdamer Hafengebiets müssen Sie eine Meldung über unser Webportal (www.binnenhavengeld.portbase.com) vornehmen.

Sie brauchen keine Meldung vorzunehmen, wenn Sie bereits eine Meldung für beispielsweise sieben (7) Tage vorgenommen haben und das Rotterdamer Hafengebiet im angegebenen Zeitraum nochmals anlaufen und es vor Ablauf des angegebenen Zeitraums wieder verlassen haben.

Muss ich eine doppelte Meldung vornehmen, wenn ich sowohl Rotterdam als auch Dordrecht (oder eine der anderen Städte/Gemeinden) innerhalb eines (1) Abonnementzeitraums anlaufe?

Nein, eine Meldung für die Binnenhafengebühren gilt für den angegebenen Zeitraum, und dann für alle zum Rotterdamer Hafengebiet gehörenden Städte/Gemeinden.

Wie muss ich die Meldung vornehmen?

Die Meldung für die Binnenhafengebühren nehmen Sie digital über unser Webportal vor: www.binnenhavengeld.portbase.com. Haben Sie noch kein Konto für unser Webportal, dann können Sie dies problemlos beantragen, indem Sie Loginnaam aanvragen (Login-Namen beantragen) anklicken. Nachdem Sie Ihre Daten eingetragen und versandt haben, verarbeiten wir Ihre Anfrage und erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, so dass Sie ein Passwort erstellen können. Danach können Sie Ihre Meldung vornehmen.

Selektieren Sie Ihr Schiff anhand des Namens des Schiffes oder der ENI-Nummer und überprüfen Sie die Schiffsdaten. Selektieren Sie danach die für Sie passende Form des Abonnements (sieben Tage, vierzehn Tag, ein Monat, Quartal oder Jahr) und geben Sie das Datum des Inkrafttretens ein. Sie können anhand einer (1) Meldung mehrere Schiffe anmelden. Danach können Sie die Zahlungsweise wählen. Wenn Sie sich für den automatischen Bankeinzug entscheiden, erhalten Sie einen Bearbeitungsnachlass von zwei Prozent (2 %) auf Ihren Rechnungsbetrag. Nachdem Sie Ihre Einverständniserklärung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgegeben haben, können Sie Ihre Meldung versenden.

Sollte es Ihnen allein nicht gelingen, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gern. Stellen Sie Ihre Frage über havengelden@portofrotterdam.com oder rufen Sie die Telefonnummer +31 10 252 15 23 an

Wann erhalte ich 2 % Bearbeitungsnachlass auf meine Rechnung für die Binnenhafengebühren?

Sie erhalten einen Bearbeitungsnachlass von 2 % auf Ihre Rechnung für die Binnenhafengebühren, wenn Sie im Webportal „Binnenhavengeld“ (Binnenhafengebühren) „Eenmalige machtiging“ (einmalige Vollmacht) oder – im Falle eines Jahresabonnements – „Incasso in zes termijnen“ (Lastschrifteinzug in 6 Raten) wählen.
Wenn Sie diese Option im Webportal nicht wählen können, laden Sie hier das SEPA-Formular herunter und senden Sie es ausgefüllt und unterzeichnet an binnenhavengeld@portofrotterdam.com.

Kann ich als Agent im Namen von mehreren Kunden/Unternehmen/Schiffen die Meldung vornehmen?

Ja - über ein (1) Konto können Sie für mehrere Kunden, Unternehmen und/oder Schiffe eine Meldung vornehmen.

Müssen Sie noch ein Konto für sich selbst beantragen? Gehen Sie dann auf www.binnenhavengeld.portbase.com zu ‚ Loginnaam aanvragen‘ (Login-Namen beantragen) und geben Sie auf dem Formular an, für wen Sie außerdem eine Meldung vornehmen möchten.

Sollten Sie bereits nur für Sie selbst ein Konto haben, dann schicken Sie bitte eine E-Mail an havengelden@portofrotterdam.com und teilen Sie mit, für wen Sie im Webportal eine Meldung vornehmen möchten. Schicken Sie alle Firmendaten mit und geben Sie ebenfalls an, an wen die jeweiligen Rechnungen verschickt werden sollen.

Wie muss ich vorgehen, wenn das Kennwort für das Webportal nicht mehr funktioniert oder wenn ich es vergessen habe?

Möglicherweise ist Ihr Passwort älter als 140 Tage. Ist das der Fall, hat es seine Gültigkeit verloren. Klicken Sie dann (ohne Ihren Login-Namen einzugeben) auf ‚Wachtwoord vergeten‘ (Passwort vergessen). Danach geben Sie Ihren Login-Namen (d. h. Ihre E-Mail-Adresse) ein und verschicken Sie die E-Mail. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link von uns, so dass Sie ein neues Passwort erstellen können. Dieses Passwort darf nicht dasselbe wie die (fünf) vorherigen Passwörter.

Welche Aufenthaltszeiträume kann ich wählen?

Sie können aus folgenden Möglichkeiten wählen:

* sieben (7) Tage
* vierzehn (14) Tage
* ein (1) Monat (für Schiffe, die unter ‚Overige vaartuigen‘ (sonstige Fahrzeuge) fallen wie Pontons, schwimmende Werkzeuge usw.)
* ein (1) Quartal
* ein (1) Jahr

Welche Vorteile bietet ein Jahresabonnement?

Laufen Sie regelmäßig mit Ihrem Schiff das Rotterdamer Hafengebiet an, dann kann es vorteilhaft sein, hierfür ein Jahresabonnement abzuschließen. Im Vergleich zu einem Sieben (7)-Tage-Tarif verschafft Ihnen ein Jahrabonnement einen Vorteil von siebzehn (17) Wochen.

Nur bei einem Jahresabonnement können Sie sich dafür entscheiden, den Rechnungsbetrag in sechs Raten einziehen zu lassen. Natürlich können Sie auch wählen, den Betrag auf einmal zu entrichten. In beiden Fällen erhalten Sie einen Bearbeitungsnachlass von zwei (2) Prozent (%) auf den Rechnungsbetrag.

Kann ein Jahresabonnement an einem anderen Datum als dem ersten (1.) Januar in Kraft treten?

Nein - ein Jahresabonnement wird immer für ein (1) Kalenderjahr erteilt: vom ersten (1.) Januar bis einschl. zum einunddreißigsten (31.) Dezember.

Wenn ich mit meinem Schiff am 25.04.2018 um 21:01 Uhr einlaufe und ein vierzehntägiges Abo habe, bis zu welchem Datum gilt dann dieses Abo?

Der Zeitpunkt des Eintreffens ist unwichtig. Der erste Tag wird immer als voller Tag berechnet. In vorstehend genanntem Beispiel ist der vierzehntägige Aufenthalt vom 25.04.2018 00:00 Uhr bis einschl. 09.05.2018 um 12:00 Uhr zulässig. Wenn Sie unser Hafengebiet nach 12:00 Uhr noch benutzen, müssen Sie ab dem 09.05.2018 eine neue Meldung vornehmen.

Kann ich ein siebentägiges Abo in ein vierzehntägiges Abo verändern lassen?

Sie haben bis zu achtzehn (18) Kalendertage nach Beginn der Nutzung unseres Rotterdamer Hafengebiets die Zeit, die Meldung vorzunehmen, und es ist nur möglich, das siebentägige Abo in ein vierzehntägiges Abo zu verändern, wenn noch keine Rechnung für das siebentägige Abo verschickt wurde.

Was muss ich tun, wenn ich im Webportal nicht mehr ein in der Vergangenheit liegendes Datum wählen kann?

Schicken Sie in dem Fall direkt eine E-Mail an havengelden@portofrotterdam.com. Geben Sie den Namen des Schiffes und die ENI-Nummer an, für das Sie noch eine Meldung vornehmen wollen sowie den auf der Rechnung angegebenen Namen. Ihre Meldung wird dann doch noch in unsere Verarbeitung aufgenommen.

Was tue ich, wenn ich mein Schiff verkauft habe?

Schicken Sie eine mit allen relevanten Dokumenten versehene E-Mail an havengelden@portofrotterdam.com. Unsere Mitarbeiter werden dies so schnell wie möglich in die Schiffstabelle aufnehmen.

Was tue ich, wenn ich ein neues Schiff erworben habe?

Schicken Sie dann den Messbrief des jeweiligen Schiffes an havengelden@portofrotterdam.com und geben Sie an, an welchen Firmennamen dieser Messbrief gekoppelt werden soll. Unsere Mitarbeiter werden das Schiff so schnell wie möglich Ihrem Konto hinzufügen und Ihnen eine diesbezügliche Bestätigung übersenden.

Was kann ich tun, wenn mein Schiff nicht im Webportal angezeigt wird oder die Angaben zu meinem Schiff falsch sind?

Erscheint Ihr Schiff noch nicht oder sind die betreffenden Angaben nicht korrekt? Dann klicken Sie im Webportal auf das Support-Logo. Geben Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Schiff ein und fügen Sie den Schiffsmessbrief oder andere wichtige Unterlagen bei, bevor Sie Ihre Mitteilung absenden. Sobald Ihr Schiff hinzugefügt oder die Änderungen bearbeitet wurden, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.

Muss ich eine Meldung zu den Binnenhafengebühren für mein Schiff vornehmen, wenn ich ausschließlich zu Reparaturzwecken komme?

Nein. Findet die Reparatur bei einer anerkannten Schiffsreparatur-Instanz statt, brauchen Sie keine Binnenhafengebühren zu entrichten. Vergessen Sie nicht, die Reparaturarbeiten innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in der Schiffsreparaturwerkstatt mit dem Formular Antrag auf Befreiung von den Binnenhafengebühren Teil I zu melden und das Formular Reparaturerklärung Binnenhafengebühren Teil II von der Schiffsreparaturwerkstatt ausfüllen und mit einem Firmenstempel versehen zu lassen. Nur wenn beide Formulare eingereicht werden, wird die Befreiung bearbeitet!

Gilt im gesamten Gebiet eine Einkaufsregelung?

Nein. Nur in Dordrecht (Hooikade und Papendrechtsestraat) und Zwijndrecht (Zomerlustkade) gilt eine Einkaufsregelung von drei (3) Stunden.

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Jeden Montagmorgen werden alle Meldungen, die in der Woche zuvor eingegangen sind, fakturiert und verschickt.

Was tue ich, wenn ich mit einer Rechnung oder einem Zuschlag nicht einverstanden bin?

Innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Rechnungsdatum können Sie schriftlich eine Beschwerde beim die Port of Rotterdam Authority einreichen. Das ist mittels eines E-Mail-Berichts an havengelden@portofrotterdam.com möglich. Übersenden Sie dabei alle Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Rechnung oder der Zuschlag zu Unrecht erhoben wurden. Wenn die Port of Rotterdam Authority feststellt, dass Sie zu viel oder zu wenig bezahlt haben oder zu Unrecht ein Zuschlag erhoben wurde, dann wird der Betrag anhand einer Rechnung oder Gutschrift verrechnet.

Wann komme ich für eine Erstattung der von mir bezahlten Binnenhafengebühren in Betracht?

Wenn Sie ein Jahresabo haben und Sie Ihr Schiff zwischenzeitlich verkaufen, können Sie über havengelden@portofrotterdam.com eine Erstattung für den verbleibenden Zeitraum beantragen. Übersenden Sie bitte mit Ihrem Erstattungsantrag die den Verkauf bestätigenden Dokumenten. Eine Erstattung erfolgt für die verbleibenden vollen Monate.

Was kann ich tun, wenn ich eine Zahlungserinnerung erhalten habe, die zugehörige Rechnung jedoch in meinen Unterlagen nicht auffindbar ist?

Fordern Sie bitte über havengelden@portofrotterdam.com eine Rechnungskopie an. Wir übersenden Ihnen diese dann so schnell wie möglich als E-Mail.

Erhalte ich eine Erinnerung, falls ich vergessen habe, eine Meldung abzugeben?

Einmal im Jahr wird ein Erinnerungsschreiben verschickt. Sollten Sie Ihr Schiff erneut nicht fristgerecht anmelden, erhalten Sie eine Warnrechnung mit einem Aufschlag von 100 %.

Warum wird auf meiner Rechnung ein Nachhaltigkeitsbeitrag ausgewiesen?

Der gesamte Binnenschifffahrtssektor leistet durch den Nachhaltigkeitsbeitrag einen Beitrag zur Förderung der Nachhaltigkeit. Dieser Nachhaltigkeitsbeitrag beträgt 5 Prozent. Die Einnahmen aus diesem Beitrag werden für die Binnenschifffahrt reserviert und als Beitrag zu Nachhaltigkeitsinitiativen des Binnenschifffahrtssektors verwendet.

Wann habe ich Anspruch auf einen Emissionsdatenrabatt für mein Schiff?

Sie haben für Ihr Schiff Anspruch auf einen Emissionsdatenrabatt von 5 %, wenn Sie ein Green-Award-Zertifikat besitzen und Ihre Emissionsdaten über das Green-Award-System der Port of Rotterdam Authority bereitstellen. Diese Daten werden für die Entwicklung von Strategien zur Förderung einer nachhaltigen Binnenschifffahrt verwendet.

Wann habe ich Anspruch auf einen Transparenzrabatt für meinen Schubkahn?

Für Schubkähne, die von einem Schubboot angetrieben werden und ihre Standortdaten mit der Port of Rotterdam Authority teilen, gilt ein Rabatt von 5 % auf die Binnenhafengebühren. Diese Transparenz trägt zur Sicherheit im Hafen bei und gibt Aufschluss über die Belegung der Liegeplätze für Schubkähne im Hafen.

Was ist eine Signalisierungsrechnung?

Wenn Sie eine Signalisierungsrechnung erhalten, bedeutet dass, dass wir von Ihnen keine Meldung für die Nutzung des Rotterdamer Hafengebiets erhalten haben.

Warum wird mir ein fünfundzwanzigprozentiger (100 %) Zuschlag auf meine Rechnung berechnet?

Jeden Tag kontrollieren wir, welche Schiffe unser Hafengebiet anlaufen. Wenn Ihr Schiff angetroffen wurde und wir darüber keine Meldung erhalten haben, wird ein Zuschlag in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (100 %) - mit einem Mindestbetrag von fünfundzwanzig Euro (€ 25,-) - in Rechnung gestellt.

Was geschieht, wenn ich keine Meldung oder eine unrichtige Meldung vornehme?

Wenn Sie keine Meldung oder eine unrichtige Meldung vornehmen - wodurch Sie zu wenig bezahlen - stellt die Port of Rotterdam Authority, zusätzlich zum zu zahlenden Tarif, einen Zuschlag in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25 %) - mit einem Mindestbetrag von fünfundzwanzig Euro (€ 25,-) - in Rechnung.

Haben Sie eine unrichtige Meldung vorgenommen, jedoch noch keine Rechnung erhalten? Schicken Sie dann bitte so schnell wie möglich eine E-Mail an havengelden@portofrotterdam.com und geben Sie an, was geändert werden soll.

Wo kann ich die aktuellen Tarife finden?

Sie können hier die aktuellen Tarife finden.

Wo kann ich die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden?

Sie können hier die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.

Wann kommt mein Schiff für einen Green-Award-Nachlass in Betracht?

Schiffe mit einem Green Award-Zertifikat (für besonders saubere und sichere Schiffe) erhalten in unserem Hafengebiet einen Nachlass auf die Binnenhafengebühren. Die Höhe des Nachlasses hängt vom Zertifikattyp des Schiffes ab. Der Nachlass gilt für jeden Aufenthaltszeitraum. Bei der Stichting (Stiftung) Green Award finden Sie weitere Informationen darüber, wie Ihr Schiff für ein Zertifikat berücksichtigt werden kann. Siehe www.greenaward.org.

Was tue ich, wenn mein Schiff ein Green Award-Zertifikat hat?

Das brauchen Sie uns nicht mitzuteilen. Wir erhalten von der Stiftung Green Award wöchentlich eine Übersicht über alle mit einem Green Award versehenen Schiffe und teilen diese Schiffe in die diesbezüglich geltende Umweltkategorie ein.

Was tue ich, wenn in mein Schiff ein neuer Antriebsmotor eingebaut wurde?

Sie können dann hier klicken und das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen (Einbau-Erklärung und CCR2-Zertifikat) zurückschicken an havengelden@portofrotterdam.com.

Muss ich im Rotterdamer Hafengebiet für Trinkwasser bezahlen?

Mit Ausnahme von Seeschiffen, Schiffen zur Personenbeförderung, Schleppern, Pontons, schwimmenden Geräten, sonstigen Fahrzeugen und nicht gewerblichen Schiffen (Überwasserschiffe mit Ausnahme von Schubschleppern) können Sie 6 m3 pro 24 Stunden kostenlos abnehmen. Wenn Sie mehr Trinkwasser abnehmen, erhalten Sie dafür eine separate Rechnung von Evides. Eine Ausnahme gilt für Dordrecht, Papendrecht und Zwijndrecht. Wenn Sie hier Trinkwasser abnehmen, gilt keine kostenlose Abnahme von bis zu sechs (6) Kubikmeter (m3).

Was tue ich, wenn ich keine Antwort auf meine Frage finden kann? Wohin kann ich mich dann wenden?

Unsere Mitarbeiter sind gern für Sie unter der Telefonnummer da: +31 (0)10 252 15 23. Sie können Ihre Frage auch per E-Mail an: havengelden@portofrotterdam.com stellen.