Schiffsabfälle
Während (inter)kontinentaler Reisen produzieren Schiffe Schiffsabfälle. Darüber hinaus bleiben nach dem Entladen bestimmter Produktströme Ladungsreste zurück.
SEESCHIFFSABFÄLLE
Schiffe und die daraufbefindlichen Menschen produzieren auf ihren (inter)kontinentalen Reisen Schiffsabfall. Zusätzlich bleiben nach dem Entladen von bestimmten Produktarten Ladungsrückstände zurück. Seeschiffe können viele Schiffsabfallarten in den Häfen von Rotterdam, Schiedam, Vlaardingen, Maassluis, Moerdijk und Dordrecht abgeben.
Abfallstoffe abgeben
In Hafenauffangeinrichtungen können Seeschiffe ihren Schiffsabfall entladen. Eine internationale Gesetzgebung (UN/IMO/MARPOL73/78 und EU-Richtlinie 2000/59/EG) verpflichtet alle Seehäfen dazu, im ausreichenden Maße Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfall aus der Seeschifffahrt bereitzustellen. Hafenauffangeinrichtungen können Schiffsabfallstoffe mithilfe von mobilen Sammelmitteln (Schiffen oder Fahrzeugen) oder festen Anlagen (Lagertanks) einsammeln. Der entladende Abfall wird durch die Einsammler mit Lkw oder Schubleichtern zu zugelassenen Abfallverarbeitern transportiert. Im Hafenabfallplan finden Sie weitere Informationen über die Entladung von Abfall. Zudem finden Sie dort eine Liste mit Hafenauffangeinrichtungen in den Seehäfen Dordrecht, Maassluis, Moerdijk, Rotterdam, Schiedam und Vlaardingen.
Entgasen
In den Provinzen Südholland und Nordbrabant besteht seit dem 1. Januar 2015 ein Entgasungsverbot für Benzol (UN 1114). Schiffe, die diesen Stoff entgasen wollen, müssen dafür eine Hafenauffangeinrichtung aufsuchen.
Tarife für die Entladung von Abfällen
Die Tarife für die Entladung von Abfall erhalten Sie von den angegebenen Einsammlern. Die Höhe der Beiträge und Entladungsgebühren sind für alle Seeschiffe im Hafenabfallplan und in der Broschüre Port Tariffs (Hafentarife) aufgeführt. Für einige Abfallströme wurde eine indirekte Finanzierung abgesprochen. Das bedeutet, dass Schiffe einen Beitrag bezahlen und erhalten im Gegenzug einen (Teil der) Entladungskosten vergütet. Im Hafenabfallplan haben wir für Sie ausführliche Informationen zusammengestellt.
SCHIFFSABFÄLE BINNENSCHIFFFAHRT
Im Rotterdamer Hafen sind ausreichend Auffangeinrichtungen für Binnenschiffsabfälle (Betriebsabfall und Hausmüll) vorhanden. Wenn ein Schiff in den Hafen einläuft, kann der Schiffsabfall an die Abfallauffangeinrichtungen abgegeben werden. Diese Anlagen stehen bei der SAB („Stichting Scheepsafvalstoffen en Vaardocumenten Binnenvaart“) unter Vertrag.
Kategorien von Schiffsabfällen
Binnenschiffe können in den Häfen von Rotterdam und den Drechtsteden verschiedene Abfallsorten abgeben. Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande haben im Straßburger Abfallübereinkommen (CDNI) einheitliche Regeln für die Sammlung, Abgabe und Annahme von öl- und fetthaltigen Schiffsbetriebsabfällen, Ladungsrückständen sowie weiteren Betriebsabfällen festgelegt. In den Niederlanden ist dieses Gesetz auch in die Verfügung über Schiffsabfallstoffe in der Rhein- und Binnenschifffahrt („Scheepsafvalstoffen Besluit Rijn- en binnenvaart“) aufgenommen worden. Diese Verfügung unterscheidet zwischen drei Abfallsorten:
A. Öl- und fetthaltige Schiffsabfälle
B. Ladungsrückstände
C. Weitere Schiffsabfälle
A. Öl- und fetthaltige Schiffsabfälle
Unter diese Kategorie fallen Abfallstoffe aus dem Maschinenraum, wie Schlagwasser, Altöl, Filter, gebrauchte Putzlappen und altes Fett. Diese Abfälle müssen (gegen eine Empfangsbestätigung) an einen Abfallwirtschaftsbetrieb abgegeben werden, der einen Vertrag mit der „Stichting Maritieme Dienstverlening“ (SAB)hat.
B. Ladungsrückstände
Ladungsrückstände entstehen beim Umschlag und beim Transport von trockener und flüssiger Ladung. Entweder der Empfänger oder der Absender der Ladung ist für die Kosten zuständig, die für die Reinigung der Schiffsräume und Gangborde nach dem Löschen anfallen. Die Umschlagseinrichtung erteilt Auskunft darüber, wo der Abfall oder das Reinigungswasser abgegeben werden können. Der Schiffsführer muss dem Beauftragten des Hafenmeisters die Art der Reinigung und die Menge des abgegebenen Abfalls auf dessen Aufforderung hin nachweisen können.
C. Weitere Schiffsabfälle
Zu den weiteren Schiffsabfällen zählen folgende Abfallsorten: Hausmüll, Haushaltsabwasser, Schmutzwasser aus Räumen und Tanks sowie alle nicht ölhaltigen Abfallsorten, worunter kleine gefährliche Abfälle, wie Batterien. Bei den öffentlichen Ankerplätzen im Hafengebiet stehen Abfallcontainer für Haushaltsmüll. Dort kann der Haushaltsmüll kostenlos abgegeben werden. (Haushalts-)Sperrmüll und/oder kleine gefährliche Abfälle wie Batterien, können Sie bei einem Abfallwirtschaftsbetrieb abgeben, der einen Vertrag mit der SAB hat.
Inspektion
Um die korrekte Abgabe von Schiffsabfällen zu fördern, führen Mitarbeiter der Hafenmeisterei regelmäßig Bordkontrollen durch. Sie kontrollieren, ob die Umweltvorschriften und das Abfallübereinkommen eingehalten werden. Bei verschütteten Flüssigkeiten wird ein Bußgeld fällig. Verunreinigungen werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
Entgasen
In den Provinzen Südholland und Nordbrabant gilt seit dem 1. Januar 2015 ein Entgasungsverbot für Benzol (UN 1114). Schiffe, die diesen Stoff entgasen wollen, müssen das an einer Hafenannahmeanlage erledigen, die über eine Dampfverarbeitungsinstallation verfügt. Für weitere Informationen über Stoffe, die an den dafür zugelassenen Orten in Rotterdam entgast oder nicht entgast werden dürfen, konsultieren Sie die Verordnung der Hafenverwaltung. Sie können sich auch an das Hafenkoordinationszentrum wenden.