Meldung eines Schiffsbesuchs (Binnenschifffahrt)
Zur Sicherstellung eines sicheren und effizienten Schifffahrtsverkehrs auf den niederländischen Hauptwasserwegen müssen bestimmte Daten zum Schiff und zur Schiffsladung gemeldet werden. Diese Daten werden in einem landesweiten System (IVS90) gespeichert.
Wann müssen Sie ein Schiff anmelden?
Die Meldepflicht gilt für folgende Schiffe bzw. Transportarten:
- Schiffe, die Gefahrgut befördern
- Schiffe mit einer Länge von über 110 Metern
- Schubverbände, die länger als 140 Meter und breiter als 15 Meter sind
- Passagierschiffe
- Sondertransporte
Die Meldepflicht gilt nicht für die Schiffe, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen.
MELDUNG VOR REISEBEGINN VON ROTTERDAM
Die Schiffs- und Schiffsladungsdaten müssen dem Hafenkoordinationszentrum digital gemeldet werden. Die Meldung muss vor dem Beginn der Reise, also bevor das Schiff den Rotterdamer Hafen verlässt, erfolgen.
Meldung der Abfahrt
Für den gewerblichen Schiffsverkehr gilt, dass Abfahrten über Kanal 14 der Sprechfunkanlage oder in Form einer Nachricht dem Hafenkoordinationszentrum gemeldet werden müssen.