Energiewende

Förderungsregelung für klimafreundliche Seefahrt startet

21 Januar 2019
Wie können wir Ihnen helfen?

Ab heute können Interessierte die Förderungsregelung für klimafreundliche Seefahrt in Anspruch nehmen. Der Hafenbetrieb Rotterdam stellt dafür fünf Millionen Euro zur Verfügung. Allard Castelein, Generaldirektor des Hafenbetriebs Rotterdam: „Wir möchten bei der Senkung der CO2-Emissionen der Schifffahrt eine aktive Rolle spielen. Mit dieser Regelung können wir unterschiedlichen, konkreten Projekten genau die finanzielle Unterstützung bieten, die für ihre Realisierung notwendig ist.“

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Der Hafenbetrieb lädt Verlader, Reedereien, Kraftstoffhersteller und -lieferanten, Motorenhersteller und Dienstleister dazu ein, die Regelung zu nutzen. Mithilfe dieser Regelung sollen (Vorzeige-)Projekte mit kohlenstoffarmen oder kohlenstofffreien Kraftstoffen gefördert werden, die in Rotterdam geliefert werden.

Der Hafenbetrieb Rotterdam will die über Rotterdam laufenden Logistikketten dabei unterstützen, kohlenstofffrei zu werden. Vor diesem Hintergrund kündigte Allard Castelein die Förderungsregelung im April letzten Jahres beim Gipfel zur Energiewende an. Die Regelung ist ab sofort in Kraft. Der Hafenbetrieb trägt mit dieser Regelung zur Umsetzung der (inter-)nationalen Klimaziele bei. Die Maßnahme läuft bis Ende 2022.

Diese Förderungsregelung schließt an die Einführung des World Ports Climate Action Program im September letzten Jahres an. Bei dieser Kooperation, die von Rotterdam ins Leben gerufen wurde, arbeiten die Hafenbetriebe in Hamburg, Barcelona, Antwerpen, Los Angeles, Long Beach, Vancouver und Rotterdam gemeinsam an Projekten, die der Erderwärmung durch die Schifffahrt entgegenwirken sollen.