Brexit: Was ist im Rotterdamer Hafen zu erwarten?
Um Mitternacht am 31. Dezember 2020 endet die Brexit-Übergangszeit, in der keine Zollformalitäten für die Beförderung von Waren in und aus dem Vereinigten Königreich (UK) erforderlich sind. Ab dem 1. Januar 2021 werden die Zollformalitäten wieder erforderlich. Das kürzlich abgeschlossene Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ändert daran nichts.
Der Hafen ist für die Brexit-Veränderung gerüstet. Der Hafenbetrieb Rotterdam hat das IT-System Portbase angepasst, so dass Frachtführer ihre Fährfracht im Voraus digital anmelden können. Dies ist das Herzstück der niederländischen Vorgehensweise Get Ready for Brexit. Denn je mehr Fracht- und Zolldokumente im Vorfeld digital angemeldet werden, desto weniger LKW müssen vorübergehend auf Brexit-Notparkplätze im Hafen ausweichen.
Der erste Januar ist in Großbritannien, wie auch in den Niederlanden und anderen europäischen Ländern, ein offizieller Feiertag. Nur zwei Fähren fahren an diesem Tag von Rotterdam nach Großbritannien, das sind wesentlich weniger als an anderen Freitagen. Ebenso wie an anderen Wochenenden gibt es auch am Wochenende des 2. und 3. Januar wenig Fährverkehr zwischen Rotterdam und Großbritannien: drei Abfahrten am Samstag und noch zwei am Sonntagabend. Aus diesem Grund wird erwartet, dass sich weniger LKW als üblich an den Ferry-Terminals einfinden werden.