Keine unterirdischen (Aufenthalts-)Räume anlegen

13 März 2023
Wie können wir Ihnen helfen?

Keller können auch bei relativ niedrigen Überflutungshöhen vollständig überflutet werden. Dadurch steigt die Gefahr von Sach- und Personenschäden. Bei Neubauprojekten im Deichvorland sollten darum keine unterirdischen (Aufenthalts-)Räume angelegt werden.

  • Bei Gebäuden, Fabriken und Anlagen anwendbar
  • Räumliche Anpassung
  • Dauerhafte Maßnahme
  • Geringe Investition
  • Verhindert wirtschaftliche Schäden
  • Bei allen Überflutungstiefen anwendbar
Keine unterirdischen (Aufenthalts-)Räume anlegen

Schon bei einer Überflutungshöhe von nur wenigen Zentimetern kann ein Keller vollständig geflutet werden. Da sich der Boden sättigt, kann Grundwasser durch Öffnungen wie Lüftungsgitter, Rohre, Risse und Fugen in den Keller gelangen. Dadurch kann der Keller vollständig geflutet werden, wodurch Schäden an Wirtschaftsgütern und Produkten sowie bleibende Schäden am Gebäude entstehen können.

Wenn ein Gebäude im Deichvorland unterirdische Räume beherbergt, seien Sie sich dann der Risiken bewusst und bringen Sie in diesen Räumen keine gefährdeten, vitalen oder teuren Materialien oder Aufenthaltsräume unter.

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Sie können diese Maßnahmen ergreifen, um Ihre Wassersicherheit zu verbessern. Es handelt sich um eine allgemeine Beschreibungen von Maßnahmen. Wenn Sie Fragen zur Anwendung der Maßnahmen an Ihrem Standort haben, wenden Sie sich bitte an das Water Safety Team.

Aus den Maßnahmen können keine Rechte abgeleitet werden, siehe auch den Rechtliche Hinweise.