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Tempolimit

11 Mai 2021
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Im Hafen von Rotterdam wurde auf zwei Wasserstraßen für Binnenschiffe ein Tempolimit eingeführt. Die Höchstgeschwindigkeit ist hier 13 km pro Stunde.

Im Rahmen des Baus der 2. Maasvlakte und der hiermit einhergehenden Zunahme des Gütertransports haben die niederländische Regierung, die Gemeinde Rotterdam und die Port of Rotterdam Authority Maßnahmen vereinbart, die dazu führen sollen, dass sich die Luftqualität im Mündungsgebiet des Rheins nicht verschlechtert. Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Rotterdamer Hafen ist eine der Maßnahmen, die im Rahmen dieser Vereinbarung in enger Zusammenarbeit mit dem Binnenschiffsgewerbe getroffen wurde.

Wasserstraßen im Hafen

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für Güterschiffe, und zwar auf den folgenden Wasserstraßen:

  • Nieuwe Maas auf der Höhe der Insel Noordereiland. Länge: 4 km (Km 998 bis Km 1002)
  • Hartelkanaal zwischen der Kreuzung Hartelkanaal/Oude Maas und der Harmsenbrücke, über eine Länge von ca. 10 km
Tempolimit in der Binnenschifffahrt

Geschwindigkeit gegen Wasser

Für beide Strecken gilt eine Höchstfahrgeschwindigkeit von 13 km/h gegen Wasser. Die aktuelle Fließgeschwindigkeit wird in eine zulässige Fahrgeschwindigkeit gegen Land in östlicher und westlicher Richtung (stromauf- und -abwärts) umgerechnet. Als Anhaltspunkt wird die prognostizierte Fahrgeschwindigkeit in der Tabelle genannt. Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden.

Die Maßnahme entfällt bei Windstärke 6 oder höher auf der Beaufort-Skala (oder 10,8 m/s), bei einer Messung an der Mess-Station Geulhaven. Die aktuelle Fließgeschwindigkeit und Windstärke erfahren Sie auf unserer Internetseite zu aktuellen Wasserständen, Fließgeschwindigkeiten, Wind und Sichtweite. Eine positive Fließgeschwindigkeit bedeutet eine Flutströmung und eine negative Fließgeschwindigkeit bedeutet eine Ebbeströmung. Die vorstehenden Informationen können ebenfalls über die VHF-Bereichskanäle erfragt werden.

Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung

Das Tempolimit gilt bis zum 1. Januar 2025. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme, da davon ausgegangen wird, dass sich im Laufe der Zeit die Qualität der Luft aufgrund der Nutzung von umweltfreundlichen Technologien verbessern wird. Man geht davon aus, dass die zur Verbesserung der Luftqualität eingeführten Standards eingehalten werden, sodass die Einführung von zusätzlichen Maßnahmen nicht mehr nötig ist. Die Änderung oder Beendigung der Maßnahme wird über die Medien bekannt gegeben.

Der Beschluss wurde im Verkehrsbeschluss Nr. 2014/24077 (Nieuwe Maas) und Nr. 2014/24078 (Hartelkanaal) niedergelegt. Diese Beschlüsse wurden im Amtsblatt der niederländischen Regierung veröffentlicht.