Ministerien und Seehäfen machen Ernst mit dem Ausbau von Landstrom
Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft wird in den kommenden Jahren 140 Millionen € zur Verfügung stellen, um die Installation von Landstromanlagen in Seehäfen zu unterstützen. Dazu kommen weitere 40 Millionen € aus dem Klimafonds. Wenn sich Schiffe am Kai „einstöpseln“ können, müssen die umweltbelastenden Dieselmotoren auf den Schiffen nicht weiterlaufen und gleichzeitig wird die Lärmbelästigung reduziert.
Minister Mark Harbers (Infrastruktur und Wasserwirtschaft) hat am Montag eine Absichtserklärung mit der „Branche Organisatie Zeehavens“ (BOZ) unterzeichnet, in der die öffentlich-privaten Vereinbarungen über die Ausweitung von Landstrom festgelegt sind.
Mit der vorgesehenen Alternative „Fuels Infrastructure Regulation“ (AFIR) sind europäische Häfen ab 2030 dazu verpflichtet, sogenannten AFIR-Schiffen Landstrom zur Verfügung zu stellen. Es geht dabei um Containerschiffe, Kreuzfahrtschiffe, Passagierschiffe sowie kombinierte Passagier- und Frachtschiffe ab 5000 GT (die Gross Tonnage bezeichnet die Größe von Schiffen). Alles große Schiffe, die auch am Kai viel Energie verbrauchen.
„Wenn wir die Klimaziele umsetzen wollen, ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Sektoren einen Beitrag liefern, auch der maritime Sektor“, so Minister Mark Harbers. „Dafür müssen auch sehr hohe Investitionen getätigt werden. Ich freue mich, dass wir dem Sektor mit dieser Fördermittelregelung unter die Arme greifen und den Bau weiterer Landstromanlagen anregen können. Das nutzt nicht nur der Umwelt, sondern reduziert auch den Lärm, der von laufenden Generatoren verursacht wird, während die Schiffe am Kai liegen. Hoffentlich entsteht in den Häfen Raum für den Ausbau sowie für neue Klimaprojekte.“
Die Mittel für den Landstrom sind hauptsächlich für Terminals vorgesehen, an denen AFIR-Schiffe anlegen können. Allerdings sollen auch andere Landstromprojekte in der Schifffahrt für die Fördermittel in Betracht kommen.
„BOZ möchte das Kabinett dafür loben, dass es sich für den Landstrom einsetzt“, erklärt BOZ-Vorsitzender Boudewijn Siemons. „Landstrom hat viele Vorteile für die Gesellschaft, unter anderem die Reduzierung der Emissionen von CO2, NOx, Feinstaub und Lärm. Das lässt sich allerdings nicht in einen schlüssigen Business Case für Terminals und Reedereien umsetzen. Mit der geplanten Förderregelung haben IenW und BOZ attraktive Rahmenbedingungen dafür geschaffen, bereits jetzt Landstrom anzulegen und der verpflichteten europäischen Einführung von Landstrom im Jahr 2030 vorzugreifen.“
Die BOZ hatte schon vorab berechnet, dass die Häfen in den kommenden Jahren ungefähr 270 Megawatt Landstromleistung für AFIR-Schiffe installieren müssen, um die zukünftigen Auflagen zu erfüllen. Dafür sind Investitionen von mehr als 300 Millionen € erforderlich. Die Branchenorganisation geht dabei von einer CO2-Reduzierung von gut 220 Kilotonnen pro Jahr (das entspricht circa 75.000 Haushalten, die kein Gas mehr verwenden) und einer jährlichen NOx-Reduzierung von 2,5 Kilotonnen aus. Wenn man auch Schiffen Landstrom anbieten würde, die nicht von dieser Auflage betroffen sind, wird das Potenzial und der Gewinn für die Umwelt noch viel größer.
Die Umsetzung der Landstromanlagen kommt nicht nur der Umwelt zugute und reduziert die Lärmbelästigung, sondern sorgt möglicherweise auch dafür, dass Stickstoffraum für Klimaprojekte im Hafen entsteht.
Die fünf großen Seehäfen von nationaler Bedeutung befassen sich gemeinsam mit IenW und den Terminals mit der Aufgabe der Landstromversorgung in den jeweiligen Häfen. Es handelt sich dabei um die Häfen Rotterdam, Amsterdam, Groningen, Moerdijk und den North Sea Port (Vlissingen, Terneuzen und Gent).