Digitalisierung

Digitalisierung des Luftraums für Drohneneinsätze

24 Oktober 2022
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Um den Luftraum auf diese Entwicklungen vorzubereiten, richtet der Hafenbetrieb einen Prototyp eines U-Space-Luftraums ein. U-Space ist im Grunde dasselbe wie die Flugverkehrskontrolle für Flugzeuge. Um die Einrichtung und Sicherheit dieses Luftraums in der Praxis testen zu können, hat der Hafenbetrieb eine Kooperationsvereinbarung mit dem Softwarelieferanten Airwayz geschlossen.

Illustration des Drohnenluftraums

Im Hafen der Zukunft werden Drohnen zum Alltag gehören. Drohnenunternehmen werden in den kommenden Jahren immer mehr Dienstleistungen anbieten, die zur Effizienz und Sicherheit des Hafenbetriebs beitragen. Dazu werden auch bemannte und unbemannte Drohnenflüge über größere Entfernungen gehören.

Airwayz liefert das „Unmanned Traffic Management“-System (UTM), das Flugverkehrskontrolldienste für den VLL-Luftraum (Very Low Level) bietet. Zu diesen Diensten für Drohnenbetreiber gehören beispielsweise Aufstiegsgenehmigungen und die Konfliktvermeidung. Dies setzt zunächst voraus, dass unbemannte und bemannte Flüge im unteren Luftraum sichtbar gemacht werden.

Für die Protokolle, Verfahren, Vereinbarungen und Risikoprofile im Luftraum sind der Hafenbetrieb Rotterdam als Hafenverwalter und die Regierung als Gesetzgeber verantwortlich. Der Hafenbetrieb ist damit die erste Stelle der Niederlande, die einen eigenen Luftraum einrichtet, um den Drohnenflugverkehr in die richtigen Bahnen zu lenken.

Mann fliegt Drohne, um Paket auszuliefern

Der Prototyp wird ab Dezember 2022 zwei Jahre lang in Betrieb sein. In dieser Zeit kann die Verwaltung des unteren Luftraums erprobt und festgestellt werden, welche Rolle der Hafenbetrieb dabei spielen kann. Der Versuch soll einen Einblick in die Voraussetzungen für einen sicheren Drohnen-Luftraum, die Chancen für Drohnenbetreiber im Hafen und die Auswirkungen der Drohnenflugverkehrskontrolle auf die Organisation verschaffen.

Der Prototyp des U-Space-Luftraums dient darüber hinaus als Beispiel für die Einführung derartiger Lufträume in den Niederlanden und den anderen Mitgliedstaaten der EU, da er dem EU-Regelwerk für den U-Space entspricht.