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Parkkonzept

Wie können wir Ihnen helfen?

Falsch geparkte LKW und Auflieger führen für alle Verkehrsteilnehmer zu unsicheren Verkehrssituationen. Zudem behindern sie die Erreichbarkeit von Unternehmen und öffentlichem Gelände.

Parken – aber wo?

Abends und nachts zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr ist das Parken ausschließlich auf den so genannten Truck Parkings (kostenpflichtig) sowie in den blauen Zonen zulässig (kostenfrei, Höchstparkdauer vier Stunden, Einstellung der Parkscheibe ist Vorschrift). Bei den Truck Parkings handelt es sich um bewachte Gelände mit umfangreichen Einrichtungen. LKW-Fahrer, die bei einem Restaurant parken, dürfen dort auch nachts kostenlos stehen und brauchen ihre LKW während der Ruhezeiten nicht umzuparken.

Bußgelder für Falschparker

Falsch geparkte LKW müssen mit einem Bußgeld von mindestens EUR 90,- rechnen. Diese Strafen müssen direkt beglichen werden. Hiervon ausgenommen sind Bußgelder, die niederländischen, belgischen, Schweizer und deutschen LKW auferlegt werden. Diese Länder sind am Vertrag zum Austausch von Bußgelddaten beteiligt. Die Stadtpolizei kann auch eine Parkkralle anlegen oder, in Ausnahmefällen, das Fahrzeug entfernen lassen. Das Abschleppen und die Verwahrung sind mit hohen Kosten verbunden. Falsch geparkten Aufliegern wird ein Zwangsgeld (Last Onder Dwangsom - LOD) auferlegt.

Mehr Informationen zum Parken

Weitere Informationen über Parken in Rotterdam

Kontakt

Fragen zur Begleichung von Abschlepp- und Verwahrungskosten für Lkw und Auflieger richten Sie bitte an die
Telefonnummer: +31-(0)10-2675345 (zu Bürozeiten).
Haben Sie Fragen zu einem Stellplatz auf dem Trailer-Parkplatz? Bitte senden Sie eine Naricht.