Abschleppregelung in Rotterdam für falsch vertäute Schubleichter
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In Rotterdam ist eine Abschleppregelung für nicht ordnungsgemäß vertäute und verankerte Schubleichter eingeführt worden. Zu diesem Zweck hat Port of Rotterdam Authority auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Die Zusatzkosten für „Falschparker“ sind beachtlich.
Schon seit mehreren Jahren werden verschiedene Parteien durch falsch vertäute und verankerte Schubleichter behindert. Die relativ geringen Kosten (circa € 150), die durch ein Bußgeldverfahren für den Betreiber des Schubleichters anfallen, sind viel niedriger als die Kosten für das Verholen seines Leichters.
Diese vorschriftswidrig vertäuten und verankerten Schubleichter behindern regelmäßig Seeschiffe, die deshalb ihre Liegeplätze nicht erreichen können. So entstehen unnötige Wartekosten, sowohl für die Seeschiffe als auch für die Anbieter nautischer Dienstleistungen. Außerdem ergibt sich dadurch ein zusätzliches Sicherheitsrisiko für Schiffe, die tideabhängig sind und nicht auslaufen können, weil die Leichter im Weg liegen. Wartezeiten und Staus verzögern auch Zeitplanungen, was wiederum viele andere Seeschiffe beeinträchtigen kann.
Nach der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Port of Rotterdam Authority nun das Recht, ein Schiff jederzeit zu entfernen. Alle Kosten und Schäden, die Port of Rotterdam Authority im Zusammenhang mit dem Abschleppen entstehen, müssen vom Betreiber des Schubleichters bezahlt werden, zuzüglich eines Zuschlags von 15 % der Kosten, mindestens jedoch € 5.000.
Im Hafen von Rotterdam gibt es insgesamt 316 Liegeplätze für Schubleichter.