Transhipment-Nachlass
Das Container-Transhipment von einem Deepsea-Dienst zu einem Shortsea-/Feederdienst und umgekehrt wird im Rotterdamer Hafen mit Hilfe von Transhipment-Nachlässen attraktiv gemacht.
Konditionen Tnanshipment-Nachlass
Diese Nachlässe gelten ausschließlich für geladene Container:
- die im Hafen auf ein Seeschiff im Deepsea-Dienst oder von diesem aus auf ein Shortsea-/Feederdienst-Schiff umgeschlagen werden;
- die den „Sea in/Sea out“-Status in Portbase aufweisen.
Nur der Container-Betreiber, der die Seehafengebühren direkt an die Port of Rotterdam Authority zahlt, kommt für diesen Nachlass in Betracht.
Höhe und Zahlung Transhipment-Nachlass
Der Transhipment-Nachlass wird jedes Jahr nach Antragstellung sowie rückwirkend ausgezahlt. Zur Festlegung der Höhe des auszuzahlenden Nachlassbetrags bedient sich die Port of Rotterdam Authority der Daten aus dem Port Community System von Portbase. Die Höhe des ausgezahlten Betrags überschreitet niemals die Summe der netto gezahlten Seehafengebühren für das jeweilige Jahr.
Download Hafengebühren
In der Broschüre ‘General Terms and Conditions including Port Tariffs' (Allgemeine Geschäftsbedingungen einschl. Hafengebühren) finden Sie weitere Informationen zu Nachlässen, zur Angabe von Daten, zu Freistellungen usw.